Fragen zum Mentoring-Programm (FAQ)
Hier geben wir Ihnen Antworten auf möglich Fragen, die Sie haben. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, melden Sie sich gern direkt bei uns.
Als Mentee können engagierte Frauen aller Altersgruppen teilnehmen. Wir suchen Frauen, die sich in der Kommune in ihrem Wohnort oder auf Kreisebene politisch betätigen wollen und die für ein Mandat in Rat, Kreistag oder Regionsversammlung kandidieren möchten.
Daher müssen Sie zum Zeitpunkt der nächsten Kommunalwahl im Herbst 2026 über das passive Wahlrecht verfügen, also das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 6 Monaten ihren Wohnsitz im Wahlgebiet haben, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Sollten Sie aufgrund des noch nicht genau festgelegten Wahltermins unsicher sein, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen werden, bewerben Sie sich trotzdem gerne. Wir analysieren sodann gemeinsam mit Ihnen, ob eine Teilnahme möglich ist.
Nein, Sie müssen nicht Mitglied einer Partei oder Wählergemeinschaft sein. Allerdings müssen Sie sich einer Partei oder politischen Richtung zuordnen, damit ein Mentor oder eine Mentorin für Sie gefunden werden kann.
Nein, wenn Sie an dem Programm interessiert sind, können Sie sich selbständig anmelden. Eine Empfehlung brauchen Sie nicht. Informationen über bisheriges bürgerschaftliches Engagement und auch über Ihre berufliche Ausrichtung/Position sollten Sie im Bewerbungsbogen geben. Dies kann für die Zuordnung zu einer Mentorin oder einem Mentor hilfreich sein.
Wenn Sie bereits in einer kommunalen Vertretung ein aktives Mandat innehaben, können sie leider nicht als Mentee teilnehmen. Das Programm richtet sich an Frauen, die einen Einstieg in die Kommunalpolitik suchen und bisher nicht kommunalpolitisch aktiv sind.
Die Bewerbungen werden von der Vernetzungsstelle gesammelt und überprüft, dann wird eine Mentorin oder ein Mentor für Sie ausgewählt (sog. Matching). Falls Sie bereits eine:n Mentor:in als Wunsch genannt haben, versuchen wir Ihre Vorauswahl zu berücksichtigen. Steht für Sie keine passende Mentorin oder passender Mentor zur Verfügung, suchen wir mit den örtlichen Gleichstellungsbeauftragten, sowie über Fraktionen eine passende Mentoring-Partnerin oder passenden Mentoring-Partner für Sie. Es kann vorkommen, dass Sie trotz allen Bemühens keinem Tandem zugeordnet werden können und eine Absage erhalten. Es wird versucht, dies zu vermeiden.
Die Teilnahme am Programm und an den verbindlichen Maßnahmen (Rahmenveranstaltungen) ist kostenlos. Wenn Sie an weiteren zusätzlichen Veranstaltungen teilnehmen, die im Mentoring-Zeitraum, z.B. von Volkshochschulen oder anderen Stellen, auch gemeinsam mit Gleichstellungsbeauftragten, angeboten werden, kann es sein, dass dort eine Teilnahmegebühr erhoben wird. Diese kann Ihnen im Rahmen dieses Programmes nicht erstattet werden. Auch Fahrtkosten oder weitere Kosten werden nicht übernommen.
Mitmachen und eine Mentee auf dem Weg in die Kommunalpolitik unterstützen können aktive, ehrenamtliche Mandatsträger und Mandatsträgerinnen aus Niedersachsen.
Die Bewerbungen werden von der Vernetzungsstelle gesammelt und überprüft. Im Idealfall finden wir eine passende Mentee. Falls Sie bereits eine Mentee als Wunsch genannt haben, versuchen wir Ihre Vorauswahl zu berücksichtigen. Es kann vorkommen, dass Sie trotz allen Bemühens keinem Tandem zugeordnet werden können und eine Absage erhalten. Wir versuchen, dies zu vermeiden.
Das sogenannte Matching – die Suche nach passenden Mentorinnen und Mentoren für die Mentees und das Bilden von Mentoring-Tandems – soll bis Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Mentees bewerben sich bis Ende Oktober 2024. Eventuell müssen noch Mentor:innen gesucht werden, falls sich mehr Mentees als Mentor:innen melden. Sodann werden Sie informiert, ob Sie einem Mentoring-Tandem zugeordnet werden konnten. Spätestens Mitte Januar 2025 sind die letzten Tandems gebildet und werden informiert.
Leider lässt sich der zeitliche Aufwand nicht genau festlegen. Aber einige Hinweise können wir geben.
Es ist gewünscht, dass Sie als Mentor oder Mentorin an der Auftaktveranstaltung teilnehmen. Diese findet am Freitag, 24.1.2025 nachmittags in Hannover statt. Darüber hinaus ist die Teilnahme an der ersten Rahmenveranstaltung für die Tandems verpflichtend. Für die zweite Rahmenveranstaltung wünschen wir uns auch die Teilnahme von Mentor:innen, es müssen aber nicht alle teilnehmen. Die Termine und Orte der Rahmenveranstaltungen sind noch in Planung. Diese werden aber auch verteilt in Niedersachsen bzw. online angeboten.
Das sog. Shadowing, also die Begleitung des Mentors oder der Mentorin durch die Mentee ist für die Mentor:innen kein zeitlicher Mehraufwand, da Sie an Ausschusssitzungen, Fraktionssitzungen o.ä. sowieso teilnehmen. Hier ergeben sich evtl. Vor- oder Nachbesprechungen. Wie oft und in welcher Form Sie sich im Verlauf des Jahres mit der Mentee treffen und welchen Austausch sie miteinander vereinbaren, bleibt den Tandems überlassen. Weiterhin wird es auch Angebote vor Ort von den Gleichstellungsbeauftragten geben. Diese richten sich in erster Linie an die Mentees. Evtl. sind hier aber auch einzelne Termine für die Mentor:innen dabei.
Die Fragen zum zeitlichen Aufwand sind leider nur eingeschränkt zu beantworten. Aber auch für die Mentees geben wir gern ein paar Hinweise. Einige Anfragen bei uns vermischen den Aufwand des Programms mit dem Aufwand als Kommunalpolitikerin. Wir nehmen hier zunächst das Programm in den Blick:
Veranstaltungen, die Sie als Mentee besuchen sollten:
- Auftaktveranstaltung am Freitag, 24.1.2025 nachmittags in Hannover.
- Drei Rahmenveranstaltungen im Verlauf 2025 (voraussichtlich Februar/März, Mai/Juni, Herbst). Diese Termine sind in Planung. Es werden voraussichtlich halbe Tage Freitags oder Samstags sein, die auch dezentral oder teilweise digital angeboten werden.
Zusätzlich gibt es oftmals Angebote der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten oder lokaler Anbieter wie z.B. der VHS, die besucht werden können. Je nach Anzahl der Mentees vor Ort, sind z.B. auch Stammtische oder ähnliche Treffen denkbar.
Begleitung des Mentors / der Mentorin:
Diese Termine vereinbaren Sie selbst mit ihrem Mentor oder ihrer Mentorin. Es sind Treffen zum Austausch möglich, oder Telefonate oder Mails. Darüber hinaus die Begleitung des Mentors/der Mentorin zu Rats-, Kreistags-, oder Ausschussitzungen, Fraktionssitzungen, Parteitreffen, kommunalen Veranstaltungen usf. Wie oft Sie teilnehmen, bestimmen Sie natürlich selbst. Auch der Besuch öffentlicher Sitzungen allein ohne den Mentor oder die Mentorin ist natürlich möglich. Hinzu kommt evtl. Vor- oder Nachbereitungszeit, das Lesen von Drucksachen oder Zeitungsartikeln um sich mit den Themen vor Ort vertraut zu machen.
Tipp
Es lohnt sich, einen Blick in den öffentlichen Sitzungskalender der Kommune zu werfen, um schon einmal zu schauen, wann dort eigentlich Sitzungen stattfinden. Abends oder auch schon nachmittags. Welche Ausschüsse tagen wann, wie oft im Jahr… Evtl. kann man über die öffentlichen Protokolle auch sehen, wie lange die Sitzungen i.d.R. dauern.
>>Die Kalender sind meistens über die Website der Gemeinde, Stadt oder Landkreis zugänglich.
Für weitere Fragen oder bei speziellen Themen melden Sie sich gern bei uns.
Als Mentee dürfen Sie selbstverständlich an allen öffentlichen Sitzungen der Rates und der Ausschüsse teilnehmen. Bei anderen Veranstaltungen, die nicht öffentlich sind, ist es dem oder der jeweils Einladenden überlassen, zu entscheiden, ob die Mentee dabei sein darf. Ihr Mentor bzw. Ihre Mentorin wird Ihnen hier manche "Türen öffnen".
Die Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien soll nur dem in der Kommunalverfassung ausdrücklich vorgesehenen Personenkreis vorbehalten werden. Mentees können hier nicht teilnehmen. Die Teilnahme einer Mentee an diesen Sitzungen wird für eine erfolgreiche und für die Frauen zufriedenstellende Teilnahme an dem Programm auch nicht als erforderlich angesehen.
Für die Teilnahme an Sitzungen der Fraktionen oder anderer Beschlüsse vorbereitender Arbeitskreise ist zusätzlich folgender Punkt zu beachten: Sofern in solchen Sitzungen Tagesordnungspunkte nichtöffentlicher Gremien (z.B. Stadtrat/ Kreistag) (vor-)besprochen werden, darf die Mentee nicht teilnehmen. Für eine Teilnahme wäre sie vom Hauptverwaltungsbeamten, -beamtin (also z.B. Bürgermeister:in) nach dem Verpflichtungsgesetz (Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen - Verpflichtungsgesetz) auf Verschwiegenheit zu verpflichten. Die Mentees werden hier ähnlich wie "Praktikantinnen" als Mitarbeiterin der Fraktionen und Gruppen gesehen. Es wird hier entsprechend §57 Absatz 4 NKomVG vorgegangen, wie es für die Übermittlung personenbezogener Daten festgelegt ist.
Weitere Fragen
Ihre Frage wird hier nicht beantwortet. Melden Sie sich gern bei uns.
Projektkoordination: Gesa Fröschner
Telefon 0511 33 65 06 24
froeschner@guv-ev.de